|  | Lieferungs-  und Zahlungsbedingungen 1.  AllgemeinesAlle  Aufträge werden angenommen und ausgeführt aufgrund  nachstehender Bedingungen, die auch ohne wiederholte Bekanntgabe für  künftige Lieferungen gelten. Durch Erteilen von Aufträgen  erkennen die Besteller diese Lieferungsbedingungen ausdrücklich  an. Abweichungen hiervon, insbesondere Einkaufsbedingungen des  Käufers, bedürfen zu Ihrer Verbindlichkeit unserer  ausdrücklichen schriftlichen Anerkennung.
                          Einzelfirmen,  Offene Handelsgesellschaften und Kommandit-gesellschaften, welche  Waren-lieferungen von uns beziehen, erkennen an, dass diese  Lieferungs- und Zahlungsbedingungen, insbesondere die Vereinbarung  des Gerichtsstandes, auch gegenüber ihren Inhabern bzw.  persönlich haftenden Gesellschaftern als vereinbart gelten.
                          Alle  Vereinbarungen, insbesondere auch mündliche Abmachungen mit  Reisevertretern und telefonische Bestellungen, bedürfen zu ihrer  Rechtswirksamkeit unserer schriftlichen Bestätigung.
                          Bei  Verkauf nach Muster gewährleisten diese lediglich eine  fachgerechte Probemäßigkeit, wobei Zusicherungen  irgendwelcher Verwendungseignung nicht übernommen werden.
                          Eine  Garantieleistung für die mit dem gelieferten Anstrichmaterial  hergestellten Anstriche kann nicht übernommen werden, da wir  keinen Einfluß auf die sachgemäße Verarbeitung  haben.
                          Eine  Haftung seitens Prosol Spraytechnik GmbH erfolgt grundsätzlich  nur bis zur Höhe des Warenwertes.
 2.  Erfüllungsort und GerichtsstandErfüllungsort  und Gerichtsstand für sämtliche Rechte und Pflichten beider  Vertragsteile aus Geschäften jeder Art ist unser Firmensitz.
                        Der  Vertrag unterliegt dem Recht Deutschlands mit der Ausnahme des  einheitlichen Kaufgesetzes, auch wenn der Käufer seinen Sitz im  Ausland hat.
 3.  Versand und VersicherungMaßgebend  für die Berechnung sind die in der Fabrik festgestellten  Gewichte oder sonstigen Mengeneinheiten. Jeder Transport geht auf die  Gefahr des Käufers. Wir tragen keine Verantwortung für  Transportschwierigkeiten jeder Art. Versicherungen gegen Schäden  jeder Art werden nur auf ausdrücklichen Wunsch des Käufers  unter Berechnung der verausgabten Beträge vorgenommen.
 4.  LieferungLieferfristen  gelten nur als annähernd vereinbart, sofern sie von uns nicht  ausdrücklich schriftlich als verbindlich bestätigt wurden.  Wir werden von der Verpflichtung zur Lieferung befreit, soweit sie  aus Gründen die außerhalb unseres Machtbereichs liegen,  unmöglich wird oder nur unter unzumutbaren Bedingungen  durchführbar währe. Dies gilt insbesondere für  Ereignisse, wie nicht rechtzeitige Selbstbelieferung mit Rohstoffen,  Streiks, Aussperrung, Betriebsstörungen Verkehrsstörungen,  Verfügungen von hoher Hand, sowie alle Fälle höherer  Gewalt, und zwar gleichviel, ob diese bei uns oder unseren  Vorlieferanten eintreten. In diesen Fällen sind wir berechtigt,  von dem Vertrag ganz oder teilweise zurück zu treten, ohne dass  der Käufer ein Recht auf Schadensersatz hat.
                        Aus  fabrikationstechnischen Gründen bleibt Mehr- oder  Minderbelieferung bis zu zehn v. Hundert der bestellten Menge  vorbehalten. Ist Abnahme von Teillieferungen innerhalb eines  bestimmten Zeitraumes vereinbart, so gilt eine ungefähre  gleichmäßige Verteilung der Lieferung als bedungen.  Erfolgt die Andienung oder der Abruf nicht spätestens innerhalb  eines Jahres, so erlischt unsere Verpflichtung zur Lieferung. Der  Käufer bleibt aber auf unser Verlangen zur Abnahme verpflichtet.  Unser Recht auf Schadenersatz bleibt unberührt.
 5.  Mängelrügen, Beratung, HaftungBeanstandungen  bedürfen der Schriftform und können nur vor Verwendung oder  Vermischung der Waren innerhalb 14 Tagen nach deren Erhalt geltend  gemacht werden. Es  besteht nur Anspruch auf Wandlung oder - bei Waren des laufenden  Programms - Ersatzlieferung. Minderung sowie der Ersatz des  unmittelbaren oder mittelbaren Schadens sind ausgeschlossen.
                        Beanstandungen  sind in jedem Fall ausgeschlossen, wenn Verdünnungen, Härter,  Zusatzlacke oder sonstige Komponenten beigemischt werden, die nicht  von uns bezogen worden sind.
                        Warenrücksendungen  an uns bitte nur nach vorheriger Rücksprache. Die Portokosten  trägt der Absender. Bei Fehllieferung unsererseits erfolgt  Umtausch mit Portoerstattung. 
                        Anwendungstechnische  Beratung geben wir nach bestem Wissen aufgrund unserer  Forschungsarbeiten und Erfahrungen. Alle Angaben und Auskünfte  über Eignung und Anwendung unserer Waren sind jedoch  unverbindlich und befreien den Käufer nicht von eigenen  Prüfungen und Versuchen. Für die Beachtung gesetzlicher und  behördlicher Vorschriften bei der Verwendung unserer Waren ist  der Käufer verantwortlich.
 6.  Preise und ZahlungAlle  Angebots- und Verkaufspreise basieren auf den jeweiligen  Gestehungskosten (ausschließlich Mehrwertsteuer); sollten sich  diese ändern, so bleibt vorbehalten, diejenigen Preise zu berechnen, die sich am Tage der Lieferung ergeben.
                        Sonder-  und Aktionspreise, ebenso wie Rabattregelungen gelten grundsätzlich  nur für volle Verpackungseinheiten, bei Spraydosen ab einer  Abnahmemenge von 12 Stück. Die Mindest-abnahmemenge für  Sonderanfertigungen beträgt 12 Dosen. Rabatte werden bei  Sonder-anfertigungen erst ab einer Abnahme von 36 Dosen gewährt.
                        Sonderanfertigungen  sind von Rückgabe oder Umtausch ausgeschlossen. Für die  Anpassung von Farbtönen nach Muster inklusive der Abfüllung  von drei Dosen wird pauschal ein Betrag von 45,- Euro erhoben, der ab  einer Bestellmenge von 60 Dosen wieder gutgeschrieben wird.
                        Es  wird in allen Fällen nur die Stückgut- und  Wagenladungsfracht bzw. Schiffsfracht vergütet. Express- und  Eilgut-sendungen gehen zu Lasten des Empfängers. Mehrfrachten,  die durch Erhöhung der Frachtsätze nach Abschluss des  Vertrages entstehen, hat der Käufer zu tragen. 
                        Der  Mindestbestellwert beträgt 30,- Euro netto. Andernfalls wird  eine Aufwands-pauschale von 5 Euro erhoben. Ab 190,- Euro Netto-auftragswert liefern wir innerhalb Deutschlands frei  Haus. Bei Aufträgen  unter Euro 190,- wird eine Frachtpauschale von Euro 9,80 erhoben.  
                        Sofern  nichts anderes vereinbart wurde, erfolgt die Zahlung des  Rechnungsbetrages im voraus ./. 2 % Skonto. Kommt der Käufer in  Zahlungsverzug, werden sämtliche offenen Rechnungen sofort zur  Zahlung fällig. Bei verspäteter Zahlung werden die  Verzugszinsen mit 5 v.H. über den jeweiligen  Bundesbankdiskontsatz berechnet. Sie sind höher oder niedriger,  soweit wir eine Belastung mit einem höheren Zinssatz belegen  können oder der Käufer eine geringere Belastung nachweist.  Das Recht zur Aufrechnung mit bestrittenen Gegenforderungen gegen die  Kaufpreisforderung und das Recht zur Zurückbehaltung  des  fälligen Kaufpreises ist ausgeschlossen.
 7.  Eigentumsvorbehalt Bis  zur Erfüllung aller, auch künftiger Forderungen aus der  Geschäftsverbindung mit dem Käufer bleiben die gelieferten  Waren unser Eigentum. Der Eigentumsvorbehalt bleibt auch dann  bestehen, wenn einzelne unserer Forderungen in laufende Rechnungen  aufgenommen sind und der Saldo gezogen und anerkannt ist.  Kaufpreisnachforderungen gelten trotz Zahlung so lange als nicht  erloschen, als eine von uns in diesem Zusammenhang übernommene  wechselmäßige Haftung forbesteht.
 8.  SonstigesWir  behalten uns vor die Preisliste aufgrund von Druckfehlern und  unvorhergesehenen Preiserhöhungen unserer Lieferanten auch  kurzfristig richtig zu stellen bzw. zu korrigieren.
                        Sollten  sich einzelne Bestimmungen als nicht anwendbar oder nicht gültig  herausstellen, so wird die Gültigkeit der übrigen  Bestimmungen  und des auf ihrer Grundlage abgeschlossenen  Kaufvertrages nicht berührt.
 Frühere  Preislisten werden hiermit ungültig.                       |